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Berufliche Aufwendungen

Reisekosten- und Auslagenabrechnung

Diese Abrechnung dokumentiert beruflich veranlasste Reisekosten oder sonstige Auslagen. Sie ersetzt weder die Originalbelege noch die Reisekostenrichtlinie und begründet für sich allein keinen arbeitsrechtlichen Erstattungsanspruch.

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VOR DEM START

Was zu prüfen ist

  • Jede Ausgabe muss tatsächlich beruflich veranlasst und nachvollziehbar beschrieben sein.
  • Legen Sie die von Arbeitgeber und Steuerrecht verlangten Rechnungen, Quittungen oder sonstigen Nachweise vor.
  • Verwenden Sie die für den Ausgabenzeitpunkt geltenden Pauschalen, Höchstbeträge und betrieblichen Genehmigungsregeln.
SO FUNKTIONIERT ES

Drei Schritte

  1. 01Tragen Sie Arbeitnehmer, Abrechnungszeitraum und beruflichen Anlass ein.
  2. 02Erfassen Sie jede Ausgabe mit Datum, Kategorie, Betrag, Währung und Belegreferenz.
  3. 03Ermitteln Sie Gesamtbetrag und offenen Erstattungsbetrag und reichen Sie die Abrechnung zur Prüfung ein.
HÄUFIGE FRAGEN

Informationen zum Formular

Reicht die Abrechnung ohne Belege aus?

Bei Erstattung tatsächlicher Aufwendungen sind grundsätzlich geeignete Unterlagen vorzulegen. Für gesetzlich oder betrieblich zulässige Pauschalen können andere Nachweisanforderungen gelten.

Berechnet das Formular die steuerlichen Pauschalen?

Nein. Pauschalen und Auslandsreisekostensätze ändern sich. Die für das jeweilige Jahr, Reiseziel und betriebliche Verfahren geltenden Beträge müssen gesondert geprüft werden.

Ist die Abrechnung eine Rechnung?

Nein. Sie ist eine interne Erstattungsanforderung. Rechnungen und Quittungen bleiben eigenständige Belege.